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BSG, 07.02.1991 - 6 RKa 30/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gebührenberechnung nach dem Gegenstandswert - Bestimmung des Gegenstandswerts nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren bei medizinisch-technischen Großgeräten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 05.07.1989 - S 25 Ka 72/88
- BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89
- BSG, 07.02.1991 - 6 RKa 30/89
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76
Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BSG, 07.02.1991 - 6 RKa 30/89
Hierzu ist ergänzend auch § 13 GKG heranzuziehen (BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2;… Albers in Hartmann, Komm Kostengesetze, 23. Aufl 1989 Anm 1 zu § 13 GKG). - BSG, 07.02.1984 - 6 RKa 6/82
Auszug aus BSG, 07.02.1991 - 6 RKa 30/89
Der Senat ist bei Zulassungsstreitigkeiten regelmäßig von den Einnahmen in einem Zeitraum von fünf Jahren abzüglich der Praxiskosten ausgegangen (vgl Beschluß vom 7. Februar 1984, Az 6 RKa 6/82, MedR 1986 S 85).
- BSG, 03.03.1999 - B 6 RKa 8/96
Bemessung des wirtschaftlichen Interesses an einem medizinisch-technischen …
Wenn er das Gerät gekauft hat, sind die Anschaffungskosten sowie die für die Inbetriebnahme des Gerätes notwendigen sonstigen Kosten zugrunde zu legen (Beschlüsse des Senats vom 7. Februar 1991 - 6 RKa 30/89 - und 22. März 1995 - 6 RKa 26/90 -). - BSG, 22.03.1995 - 6 RKa 26/90
Bemessung des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren bei der …
Der Senat hat in der Vergangenheit bei Streitigkeiten um die Anerkennung eines Großgerätestandortes einen Gegenstandswert in Höhe des halben Geräteanschaffungspreises abzüglich eines Abschlages von 10 % für die Behandlung von Privatpatienten für angemessen erachtet (Beschluß vom 7. Februar 1991 - 6 RKa 30/89 -). - LSG Baden-Württemberg, 25.06.1997 - L 5 KA 855/97 W-A
Berechnung ; Streitgegenstand ; Krankenkasse ; Höhe ; Kosten
Die Bedeutung der Sache für den Kläger entspricht dabei in der Regel seinem wirtschaftlichen Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (vgl. BSG, Beschl.v. 7.2.1991 - 6 RKa 30/89 -, und BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S. 2). - LSG Baden-Württemberg, 12.04.1995 - L 5 B 264/95 In Verbindung mit einer ergänzenden Anwendung des § 13 Abs. 1 S. 1 GKG (vgl. BSG, Beschl. v. 7.2.1991 - 6 RKa 30/89 - und BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S. 2) ist der Wert nach der sich aus dem Antrag des Kl für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen.